Sie sind hier: Startseite » Ortsgericht & Schiedsmänner
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.
Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
Die Gemeinde Gründau ist in zwei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:
Ortsgericht Gründau I
(zuständig für Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau)
Ortsgerichtsvorsteher:
Norbert Tumbrägel, wh. Pommernstraße 1, Ortsteil Lieblos,
Tel. 06051 13505
Vertreter: Felix Düring, Tel. 0175 564 0711
Ortsgericht Gründau II
(zuständig für Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach)
Ortsgerichtsvorsteher:
Karl-Wilhelm Bittner, wh: Talstraße 15, Ortsteil Mittel-Gründau,
Tel. 06058 918650
Vertreter: Bernhard Jäger, Tel. 06058 6621
Schiedsmann Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt, um zivilrechtliche Fälle zu schlichten. Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt.
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.
Bürgerservice
Termine & Öffnungszeiten
Abfall & Entsorgung
Kita & Familie
Aktuelles
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: