Ortsgericht & Schiedsmänner

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.

 

Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:

 

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften und Kopien, öffentlicher und privater Urkunden
  • Schätzungen des Wertes von Immobilien und anderer Gegenstände
  • Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
  • Erstellen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht

 

Die Gemeinde Gründau ist in zwei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:

 

Ortsgericht Gründau I
(zuständig für Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau)

 

Ortsgerichtsvorsteher:
Norbert Tumbrägel, wh. Pommernstraße 1, Ortsteil Lieblos,
Tel. 06051 13505
Vertreter: Felix Düring, Tel. 0175 564 0711

 

Ortsgericht Gründau II
(zuständig für Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach)

 

Ortsgerichtsvorsteher:
Karl-Wilhelm Bittner, wh: Talstraße 15, Ortsteil Mittel-Gründau,
Tel. 06058 918650
Vertreter: Bernhard Jäger, Tel. 06058 6621


Schiedsmann Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt, um zivilrechtliche Fälle zu schlichten. Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt.

Stefan Achtzehnter

stellv. Schiedsmann
Gartenstraße 16, 63584 Gründau
06058 2427
stefan.achtzehnter@t-online.de

Stefan Achtzehnter

stellv. Schiedsmann
Gartenstraße 16, 63584 Gründau
06058 2427
06051 8203-30

Bernhard Jäger

Schiedsmann
Auf der Gänsweide 4, 63584 Gründau
06058 6621
schiedsamt.gruendau@web.de

Bernhard Jäger

Schiedsmann
Auf der Gänsweide 4, 63584 Gründau
06058 6621
06051 8203-30

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: